Fahrerschulung |
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Allgemeines: Die Berufsgenossenschaft schreibt in der BGV D27 (VBG 36) vor, dass alle die im gewerblichen Bereich Flurförderzeuge (Gabelstapler, Gabelhubwagen) fahren, einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis besitzen müssen. Außerdem muss eine schriftliche Beauftragung des Unternehmers vorliegen |
1. Fahrausweis für Gabelstapler: Ausbildung für Fahrer, die nur mit Gabelstapler im Einsatz sind. [mehr] |
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Die Ausbildung erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft und auf Grundlage der Vorschriften BGV A1(VBG 1), BGV D27(VBG 36), VDI 3632, VDI 3313 und BGG 925ZH (1/554). | ![]() |
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Sie ist untergliedert in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Jeder Teil wird durch eine Prüfung abgeschlossen. Auf betriebliche Gegebenheiten und Betriebsanweisungen wird in der Ausbildung eingegangen. | 2. Jährliche Unterweisung Ein Unternehmer, muss gemäß § 7 Abs.2 BGV A1, seine Beschäftigten über Gefahren, die bei ihrer Tätigkeit auftreten in regelmäßigen Abständen, jedoch mindestens 1x jährlich unterweisen. Dies gilt auch für Fahrer von Flurförderzeugen. Hierbei wird speziell auf die Gefahren eingegangen, die von einem Flurförderzeug ausgehen. |
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Für Sicherheitsbeauftragte: Für Sicherheitsbeauftrage haben wir an dieser Stelle eine Betriebsanweisung hinterlegt. Diese hilft Ihnen das Wissen Ihrer Fahrer aufzufrischen, Gefahrenquellen zu erkennen, zu erläutern und im Notfall schnell Abhilfe zu schaffen. |
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Betriebsanweisung downloaden. (65KB) Um die Datei lesen zu können benötigen Sie den Acrobat-Reader. Diesen können Sie hier kostenlos downloaden.
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